| Hier der LINK zur Seite der Provinz mit allen Details zur Oberstufenreform | ![]() |

Am 31. Mai hat sich der Landesschulrat mit dem Gesetzentwurf zur Oberstufenreform befasst. In dieser Sitzung wurden Änderungsvorschläge unsererseits unterbreitet und eingefordert. Die zuständigen Landesräte haben ihre Bereitschaft signalisiert, diese weitgehend in der Landesregierung auch zu vertreten.
Nachfolgend der Entwurf über den im Landesschulrat diskutiert wurde und unsere Änderungsvorschläge.
Nachfolgend der Entwurf über den im Landesschulrat diskutiert wurde und unsere Änderungsvorschläge.
STELLUNGNAHME des SGBCISL Schule
zum Landesgesetzentwurf „Die Oberstufe der Autonomen Provinz Bozen“ vom 24.03.2010
Am 31. März hat die Schulverwaltung den Gewerkschaftsorganisationen, den Schulen und den Berufsverbänden einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Oberstufe unterbreitet. Bis zum 30. April wurden wir angehalten, unsere Stellungnahmen, Verbesserungsvorschläge und Anmerkungen einzureichen. Der Text besteht aus 18 Artikeln, die in Analogie zum Landesgesetz 5/2008 („Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe“) allgemeine Prinzipien festlegen und die Oberstufe in das Bildungssystem des Landes integrieren. Viele Bereiche und die allermeisten Detailfragen bleiben ungeklärt und werden zur Beschlussfassung an die Landesregierung delegiert. In Form von Rahmenrichtlinien werden dann die wesentlichen Grundlagen (z.B. Schulverteilungsplan, Rahmenrichtlinien, Stundentafeln, Lehrpläne, Bewertungskriterien,...) geschaffen.
Vorbemerkungen:
zum Landesgesetzentwurf „Die Oberstufe der Autonomen Provinz Bozen“ vom 24.03.2010
Am 31. März hat die Schulverwaltung den Gewerkschaftsorganisationen, den Schulen und den Berufsverbänden einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Oberstufe unterbreitet. Bis zum 30. April wurden wir angehalten, unsere Stellungnahmen, Verbesserungsvorschläge und Anmerkungen einzureichen. Der Text besteht aus 18 Artikeln, die in Analogie zum Landesgesetz 5/2008 („Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe“) allgemeine Prinzipien festlegen und die Oberstufe in das Bildungssystem des Landes integrieren. Viele Bereiche und die allermeisten Detailfragen bleiben ungeklärt und werden zur Beschlussfassung an die Landesregierung delegiert. In Form von Rahmenrichtlinien werden dann die wesentlichen Grundlagen (z.B. Schulverteilungsplan, Rahmenrichtlinien, Stundentafeln, Lehrpläne, Bewertungskriterien,...) geschaffen.
Vorbemerkungen:
| a) | Eine direkte Einbindung der Sozialpartner und natürlich auch der Schulgewerkschaften wäre bereits in der Ausarbeitungsphase zu begrüßen und sehr sinnvoll gewesen. Aussprachen sind wichtig, können eine Mitarbeit allerdings nicht ersetzen. Eine gemeinsame Begriffsbestimmung im Vorfeld und geführte Grundsatzdiskussion hätte viele Verständnisschwierigkeiten aus dem Weg räumen können und vor allem auch in Bezug auf die Interpretation der italienischen Gesetzgebung einen Mehrwert bedeutet. Da die Zeiträume zur Gesetzgebung und Umsetzung äußerst knapp bemessen sind, hätte die nun zu führende Debatte rein technisch-analytischer Natur sein können. Immer wenn Entscheidungen verborgen ablaufen, bleibt der Eindruck es gebe etwas zu verbergen. Mehr Transparenz würde sich nachhaltig und positiv auswirken. |
| b) | Die Verschiebung des Starts der Reform teilen wir voll und ganz. Auch so wird es noch sehr knapp und eine Mammutaufgabe, die es zu bewältigen gilt. Kaum auszudenken, hätten wir in diesem Herbst damit beginnen müssen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem „Jahr der Angleichung“ 2012-13 (siehe Art. 17). Die Problematik derjenigen, die im kommenden Herbst eine Lehranstalt beginnen, 2012-13 keinen formell gültigen Abschlusstitel erhalten und einen entscheidenden Wechsel der Unterrichtsmaterien und damit zusammenhängenden Abschlüsse erleben, ist nicht zu unterschätzen. |
| c) | Ein gemeinsames Arbeiten an den Entwürfen der Rahmenrichtlinien wäre in jedem Fall gewinnbringend. Es erleichterte, die Auswirkungen der zu treffenden Regelungen abzuschätzen und die Probleme, welche durch die Vorgaben des Landesgesetzes entstehen könnten, besser abzuwägen. Viele Schwierigkeiten und mögliche Auseinandersetzungen ließen sich im Vorfeld aus dem Weg räumen helfen. Außerdem scheint es unerlässlich schon jetzt auf die dringendsten Fragen Antworten zu geben: Welcher Schultyp für welchen Standort:? Welche Ausrichtung für die jeweiligen Schultypen? Welche Szenarien ergeben sich für das Lehrpersonal? |
| d) | Prinzipiell sollten die Bildungswege in der neu geordneten Oberstufe für alle Landessprachen die gleichen sein. |
| e) | Wenn die Grundsätze des Landesgesetzes 5/2008 für das gesamte Bildungssystem des Landes gelten sollen, dann wäre ein Verweis auf die dort genannten allgemeinen Prinzipien angebracht. Dies fördert die Verständlichkeit und eine Einheitlichkeit des Bildungsweges. Unterschiedliche Interpretationen und Gewichtungen würden damit vermieden. Wäre es nicht generell sinnvoll, das Landesgesetz 5/2008 mit der „Oberstufe“ zu ergänzen, um ein einziges organisches Gesetz zu haben? |
Anmerkungen zum Gesetzestext:
| 1. | Verwirrend ist der Gesetzentwurf in der ständigen Überlagerung und unklaren Definition von Lehranstalten (werden mit gesamtstaatlichen Normen geregelt) und Berufsbildung (Kompetenz des Landes). Dies drückt sich bereits in der Verwendung des Begriffes „Berufsbildende Schulen“ als Übersetzung von „formazione und istruzione professionale“ aus. In der Gesetzgebung zur gesamtstaatlichen Oberstufenreform ist diese Bezeichnung nicht vorgesehen, sondern wird als „istruzione professionale ed istruzione e formazione professionale” ganz klar getrennt. Die Absicht dahinter scheint eindeutig die Verschmelzung der Lehranstalten mit der Berufsbildung zu sein. Dies würde die sogenannte “dritten Säule” als Ergänzung zu Gymnasien und Fachoberschulen darstellen. Die Gefahr einer erzwungenen Rationalisierung in allen Landesteilen ist sehr groß. Unser Vorschlag geht in Richtung einer Beibehaltung oder eindeutigen Ausweisung der Lehranstalten (z.B. eventuell in Fachoberschulen, durch Neubestimmung der Curricula und abweichende Abkommen zur Abnahme von Prüfungen für Berufsqualifikationen, Nutzung von Synergien auf Bezirksebene mit der Berufsbildung). Zu berücksichtigen ist auch die derzeitige territoriale Verteilung und die damit zusammenhängende Nachfrage und das entsprechende Angebot für Schüler und Schülerinnen und die Möglichkeit einer berufsvorbereitenden, als auch allgemeinen technisch-praktischen Ausbildung gleichmäßig auf das ganze Land verteilt. Dies garantiert die Chancengleichheit und vermeidet unnötige Fahrwege für Schüler und Lehrpersonen. Die Verschmelzung von Lehranstalten und Berufsbildung in einen einzigen Bereich („3. Säule“ = Berufsbildende Schulen) darf nie und nimmer den Verlust der in 30 Jahren Schulentwicklung gemachten Erfahrungen bedeuten und muss die eigenständig gewachsenen, hervorragende Ergebnisse bringenden Bereiche weiterführen (siehe: Schulversuche und hervorragende Ausstattung in den Lehranstalten- belegt durch die enorme Zahl der Eingeschriebenen). Eine Vereinheitlichung der Ausbildungswege kann eine Verarmung der Bildungslandschaft bedeuten. Obwohl der Gesetzentwurf die Bereiche der Lehranstalten und der Berufsbildung in einem Bereich zusammenfasst, sieht er doch verschiedene Organisationsformen vor (stetiger Zirkelverweis zwischen den Artikeln auf Kosten der Klarheit), sieht unverständlicherweise unterschiedliche Rahmenrichtlinien für Gymnasien und Fachoberschulen auf der einen Seite und den Berufsbildenden Oberschulen auf der anderen Seite vor. Zudem wird auch an unterschiedlichen Bewertungskriterien in ein und derselben „Oberstufe“ festgehalten. Keine Antwort gibt es auf die große offene Frage nach dem Rechtsstatus der Lehrpersonen. Auch wenn „Hybrid“ im Autosektor sehr im Kommen ist, wird dies im Bereich der Personalverwaltung (Land - Staat) nicht funktionieren können. Zusammenfassend kann gesagt werden: es braucht klare Entscheidungen, Unsicherheiten müssen beseitigt werden, die angestrebten Vorhaben müssen auf den Tisch, um nachfolgenden Aktionismus der Verwaltung zu vermeiden. |
| 2. | Klarheit muss auch bezüglich der Unterrichtseinheiten bestehen. Es ist nicht Ziel führend Mindest-Jahreskontingente, bzw. Fünfjahreskontingente festzulegen (fehlen für die berufsbildenden Schulen), die nicht in Unterrichtseinheiten von 50 Minuten umzulegen sind, wie es seit 30 Jahren in den Oberschulen und Berufsschulen gang und gäbe ist. Diese sind auch aufgrund, vorgesehener gleicher Anzahl an Unterrichtseinheiten von Zweitsprachunterricht und Unterricht in der Muttersprache notwendig. Das Vorhaben einen Wahlbereich einzuführen erscheint wenig sinnvoll, wo doch die Schulen mit den Rahmenrichtlinien Raum für autonome Entscheidungen und Flexibilität erhalten. |
| 3. | Grundlegend ist auch die Frage der Durchlässigkeit zwischen den jeweiligen Bildungswegen, nicht nur im ersten Biennium (Art. 7, Abs. 5) sondern über den gesamten Weg des Ausbildungsverlaufes. Hier bleibt der Gesetzentwurf sehr allgemein und gibt keine konkreten Hinweise auf eine mögliche Umsetzung (kulturelle Gemeinsamkeiten, grundlegende Kompetenzen, Zusammenarbeit zwischen den Schulen,...). Wiederum wird an eine spätere Definition durch die Landesregierung delegiert. Es bedarf einer genauen Klärung bezüglich „Verbindung“ und „Zusammenarbeit“ der Schulen. Die Einheitlichkeit des ersten Pflichtbienniums und die Durchlässigkeit verlangen nach einheitlichen Rahmenrichtlinien, zumindest für die vom Staat vorgesehenen Bildungsverläufe. Im Art. 11, Abs. 7 wird darauf verwiesen, dass durch die Festlegung der didaktischen Tätigkeiten, des Ausmaßes an Unterricht (die Mindeststundenkontingente fehlen!) und der praktischen Übungen das Erlangen einer beruflichen Qualifikation in den fünfjährigen Berufsbildenden Oberschulen ermöglicht werden soll. An keiner anderen Stelle des Textes wird diese Möglichkeit gestützt und scheint als reiner „Platzhalter“ zu dienen. Einheitlichkeit und Durchlässigkeit können nur mit einer gemeinsamen, allumfassenden Evaluation einhergehen. Die im Art. 15 vorgesehene Neuregelung zur Evaluation des Bildungssystems ist sicher angebracht, kommt jedoch etwas spät. Das Thema der Durchlässigkeit wird natürlich auch für die Lehrpersonen ein ganz wesentlicher Punkt sein, besonders wenn es um die Durchlässigkeit zwischen „Landesschulen“ und Schulen „staatlicher Art“ geht. Derzeit arbeitet das jeweilige Lehrpersonal nach unterschiedlichen Verträgen und Gehaltseinstufungen. Wie denkt man/frau, diese Durchlässigkeit zu organisieren und welche Auswirkungen auf die Mobilität, Ranglistenpunkte, Zulassungstitel, u.s.w. bringt dies mit sich. Der Verweis im Landesgesetz 2/2008 wird wohl kaum reichen. Die Durchlässigkeit für die Führungskräfte wird im Art. 16 vorgesehen. Ohne genaue Analyse der Ausgangssituation und der möglichen Verschiebungen besteht die Gefahr von Beanstandungen und Rekursen. |
| 4. | Die Bewertung muss einheitlich sein und in einem einzigen Artikel zusammengefasst werden. Speziell in der dritten Säule (Berufsbildenden Schulen) darf es in der Bewertung keine Unterschiede zwischen den Berufsschulen und den Lehranstalten geben, wo doch dieser Bereich die größten Synergien haben wird. |
| 5. | Völlig vergessen wurde die Materie des Integrationsunterrichtes. Weder das Recht auf Integration wird erwähnt, noch die Anzahl der Schüler mit Funktionsdiagnose/Förderdiagnose pro Klasse, noch die Gesamtanzahl der Schüler in diesen Klassen ist festgelegt. Dies ist sehr bedenklich, da auch die im Landesgesetz 2/2008 festgeschriebene Regelung bereits missachtet wurden. Hier bedarf es endlich mehr Mut zu Entscheidungen und Ausgaben, welche den Schwächsten zugute kommen und die soziale Gerechtigkeit fördern. Vergessen wurden ebenso die „Gleichgestellten Schulen“. Wie sieht deren Zukunft aus? Wie sind diese in das Konzept einer „Oberstufenreform“ zu integrieren? |
| 6. | Die Rechtspersönlichkeit und die autonomen Befugnisse, welche den Berufsschulen mit dieser Neuordnung mit Durchführungsverordnung zuerkannt werden (Art. 5, Abs. 4), bleiben unvollständig, solange kein bindender Verweis auf das Landesgesetzes 12/2000 und die Einführung der Mitbestimmungsgremien im Sinne des Landesgesetzes 20/1995 besteht. Des Weiteren muss eine autonome Schule ein Plansoll und klare Regeln der Zuweisung und Mobilität haben. Gesamtstaatlich gesehen ist diese Reform als Reform der Oberschule gestartet. Und auch der vorliegende Gesetzentwurf greift größtenteils in diesen Bereich ein und kaum in den der Berufsschulen (bereits Kompetenz des Landes). Man würde den Schulen allerdings keinen Gefallen tun, wenn im Versuch einer Vereinheitlichung nicht im Gegenzug auch gleichwertige, autonome, finanzielle und organisatorische Voraussetzungen und Ausstattungen zur Verfügung gestellt würden. |
| 7. | Die Kriterien und Studientitel (deren genauere Regelung ebenso an die Rahmenrichtlinien delegiert wurde), der im Artikel 6 vorgesehenen Kurse für Erwachsene, können nicht ausschließlich nach den Landesbestimmungen durchgeführt werden. Ein Kompetenzstreit ist vorprogrammiert. |
| 8. | Klarheit bedarf es auch in der Klärung des Rechtsstatus von Lehrpersonen in eventuellen „gemischten“ Situationen. Deren Verwaltung muss geregelt werden (Einheitsvertrag), die Mobilität in andere Provinzen und die Karrierevorrückung garantiert bleiben. |
Anmerkungen zu den noch zu definierenden Rahmenrichtlinien:
| A | Als Gewerkschaft ist uns natürlich auch der mit der Neuordnung einhergehende Stellenbedarf und Stellenplan ein wesentliches Anliegen. Wenn auch die Schülerzahlen in den nächsten Jahren im Steigen begriffen sind und so einen Stellenabbau verhindern sollen, könnte es durch die Umstrukturierung für die eine oder andere Wettbewerbsklasse ein böses Erwachen geben. Hier seien als Beispiele „Recht und Wirtschaft“ (in den Gymnasien abgeschafft), „Betriebswirtschaftslehre“ (stark reduziert) und die Stellen der technisch-praktischen Lehrpersonen genannt. Neben der evidenten Wichtigkeit auch dieser Fächer, geht es uns um den Erhalt der LehrerInnenstellen in allen Wettbewerbsklassen. |
| B | Der „neue“ Schulverteilungsplan muss grundlegende Aspekte berücksichtigen: bestehende und funktionierende Strukturen, sowie Erfahrungswerte berücksichtigen, eine ausgewogene Verteilung auf Landesebene garantieren, um die Chancengleichheit zu wahren und unnötige Fahrwege für Schüler und Lehrpersonen zu vermeiden. |
| C | Wir fordern an allen zur Beschlussfassung delegierten Materien konstruktiv mitarbeiten zu können, die Einbindung aller Sozialpartner und in besonderem Maße auch die Beteiligung des Landesschulrates, welcher auch im Hinblick auf diese Reform bis 2012 verlängert wurde. |
Am 4. Februar hat der Ministerrat in zweiter Lesung die Dekrete zur Oberstufenreform genehmigt. Bereits im kommenden Herbst wird im restlichen Staatsgebiet mit der Umsetzung der Reform in den ersten Klassen begonnen. Am 2. Februar hatten wir auf unsere Anfrage hin eine Aussprache mit den Schullandesräten Sabina Kasslatter Mur, Christian Tommasini und Florian Mussner zu diesem alles bestimmenden Thema. Zum Teil hatten wir es uns erwartet, trotzdem konnten wir mit den wenigen konkreten Aussagen nicht zufrieden sein. Man wolle die Dekrete aus Rom abwarten wurde uns gesagt.
Einige Aussagen dieser Aussprache kann ich euch hier wiedergeben:
Viele offene Fragen und Bedenken bleiben weiterhin bestehen und so fordern wir:
klare und konkrete politische Aussagen und Standpunkte zur Zukunft der Oberschule in unserem Land;
den Lehrpersonen, deren Fächer von Umschichtungen betroffen sind, entsprechende Möglichkeiten bieten;
die "neuen" Lehranstalten müssen erhalten und aufgewertet werden;
in allen Bezirken muss ein breit gefächertes Bildungsangebot bestehen bleiben;
wenn Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art und Lehrpersonen der Landesschulen in der jeweils anderen "Schule" unterrichten, muss deren Rechtsstatus klar definiert sein;
die römischen Vorgaben in Bezug auf einige Wettbewerbsklassen müssen gründlich überdacht werden;
Einige Aussagen dieser Aussprache kann ich euch hier wiedergeben:
- Südtirol wird die Reform in jedem Fall erst 2011/2012 umsetzen! Wie der Rückstand aufgeholt und ein gleichzeitiger Abschluss mit dem restlichen Staatsgebiet garantiert werden soll, ist noch nicht klar;
- Es werden keine Kürzungen und Einsparungen vorgenommen;
- Seit November befasst sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern aller 6 involvierten Abteilungen des Landes mit dem Thema
- Es wird Informationsveranstaltungen geben, mit allen Betroffenen werden Gespräche und Diskussionen geführt
- Gymnasien und Lyzeen sollen nach staatlichen Vorgaben weiterbestehen
- Fachoberschulen und Berufsbildung werden gemeinsam reformiert
- Lehranstalten sollen mit der Berufsbildung verschmelzen
Viele offene Fragen und Bedenken bleiben weiterhin bestehen und so fordern wir:
klare und konkrete politische Aussagen und Standpunkte zur Zukunft der Oberschule in unserem Land;
den Lehrpersonen, deren Fächer von Umschichtungen betroffen sind, entsprechende Möglichkeiten bieten;
die "neuen" Lehranstalten müssen erhalten und aufgewertet werden;
in allen Bezirken muss ein breit gefächertes Bildungsangebot bestehen bleiben;
wenn Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art und Lehrpersonen der Landesschulen in der jeweils anderen "Schule" unterrichten, muss deren Rechtsstatus klar definiert sein;
die römischen Vorgaben in Bezug auf einige Wettbewerbsklassen müssen gründlich überdacht werden;
![]() |
Am 1. März organisieren wir um 15:00 Uhr im Saal der Gemeinde Bozen einen Informations- und Diskussionsnachmittag. Referenten sind unter anderem Arduino Saltin vom IPRASE (Istituto provinciale per la ricerca e la sperimentazione educativa) Trient, so wie Franz Josef Oberstaller, Mitglied des nationalen Schulrates und Alberto Delcorso, Direktor des ITC "Battisti". Ihre Beisein haben die zuständige Landesrätin und Landesräte als auch die Schulamtsleiter zugesagt. |





