Probejahr-Berufsbildungsjahr
Vor ungefähr fünf Jahren haben wir als SGBCISL Schule damit begonnen, die Aufnahme von mehr Lehrpersonen in die Stammrolle zu fordern, als nur das reine Nachbesetzen der durch die Pensionierungen jedes Jahr frei werdenden Stammrollenstellen. Durch stetes und hartnäckiges Einfordern ist dies durch das Landesgesetzt 2/2008 "Bestimmungen im Bereich Bildung" dann rechtlich möglich geworden. Daher konnten heuer insgesamt 300 Lehrpersonen in allen Schulstufen in die Stammrolle aufgenommen werden. Für die schnelle Abwicklung und Umsetzung gilt den dafür zuständigen Ämtern in den Schulämtern unsere Anerkennung. Wir als SGBCISL Schule gratulieren allen Lehrpersonen, die heuer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen haben und wünschen einen guten Abschluss des Berufsbildungsjahres bzw. Probejahres. Durch dieses Merkblatt hoffen wir euch wichtige Informationen bieten zu können und euch eine Orientierung zu geben. Bei komplexen rechtlichen Grundlagen gibt es auch umfangreiche Ausnahmeregelungen - wendet euch daher bei Fragen an unsere Büros.| Wer ist im Berufsbildungsjahr/Probejahr? |
| Das Probejahr und gleichzeitig das Berufsbildungsjahr absolvieren Lehrpersonen, die über eine Bewertungsrangliste eines ordentlichen Wettbewerbs oder über die Rangliste mit Auslaufcharakter einen unbefristeten Arbeitsauftrag wählen durften und diesen angenommen haben. Das Probejahr/Berufsbildungsjahr umfasst mindestens 180 Tage effektiven Dienst, 40 Stunden Fortbildung, ein/e „Tutor/in“ wird zugewiesen, in der Regel werden einige Probelektionen abgehalten, am Ende des Schuljahres wird ein Erfahrungsbericht erstellt und abgeben und mit dem Dienstbewertungskomitee besprochen. |
| Wer ist nur im Probejahr? |
| Das Probejahr absolvieren Lehrpersonen, die bereits einen unbefristeten Auftrag haben (also in der Stammrolle sind) sowie ohne Dienstunterbrechung entweder a) über ein Gesuch den Übertritt in eine andere Schulstufe/-Wettbewerbsklasse im Rahmen der „Mobilität-Versetzung“ oder b) eine Neuaufnahme in eine andere Wettbewerbsklasse erhalten haben. |
| Auf welchen Stellen wird das Berufsbildungsjahr oder das Probejahr absolviert? |
| Lehrpersonen aller Schulstufen können das Berufsbildungsjahr/Probejahr auf einer ganzjährig freien Stelle, auch auf einer Teilzeitstelle ableisten. Den Lehrpersonen wird im Schuljahr der Aufnahme kein definitiver Dienstsitz zugewiesen; diese suchen aber im Jänner des Berufsbildungsjahres/Probejahres im Rahmen der Versetzungen, um die Zuweisung eines definitiven Dienstsitzes an. Lehrpersonen, die über den Zusatzstellenplan (LG Nr. 2/2008) in die Stammrolle aufgenommen werden, bleiben solange auf den Landesranglisten (Landeszusatzstellenplan), bis ein definitiver Dienstsitz frei wird und zugewiesen werden kann. |
| Kann das Berufbildungsjahr/Probejahr aufgeschoben werden? |
| Das Berufsbildungsjahr/Probejahr kann unbegrenzt aufgeschoben werden. Einer Lehrperson, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag angenommen hat, ist dem Stammrollenpersonal gleichgestellt, auch wenn sie das Berufsbildungsjahr/Probejahr noch nicht absolviert hat. So werden z.B. alle Abwesenheiten (auch Wartestände für Personal mit Kindern, Sonderurlaub aus persönlichen, familiären oder Ausbildungsgründen,...) gleich dem Stammrollenpersonal gewährt. |
| Welche Tage zählen für das Erreichen der 180 Tage effektiven Dienstes? |
|
| Nicht als effektive Dienstzeit (180 Tage) zählen: |
|
| Wann gilt das Probejahr/Berufsbildungsjahr als bestanden? |
|
| Was ist die Aufgabe der/des “Tutor/in/s”? |
| Eine Lehrperson mit Unterrichtserfahrung begleitet die Lehrperson im Berufsbildungs- bzw. Probejahr. Die/der “Tutor/in” wird nach Anhören des Lehrerkollegiums von der Schulführungskraft ernannt und begleitet in der Regel nicht mehr als zwei Lehrpersonen. Sie/Er bietet, wenn erforderlich, Unterstützung, z.B. bei der didaktischen Planung, bei der Ausarbeitung von Unterrichtseinheiten, bei der Bewertung der Schüler. |
| Was passiert nach der Bestätigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses (Stammrolle) |
| Jede Lehrperson, die im unbefristeten Arbeitsverhältnis bestätigt wird (am 1.September des auf das Probejahr folgenden Schuljahres), muss eine Erklärung der Dienste erstellen. Dabei gibt sie alle Dienstzeiten und Versicherungszeiten mit befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen jeder Art an (staatliche, öffentliche, privatwirtschaftliche, Zeiten als Freiberufler und Selbstständige…), sowie den Militärdienst und eventuelle Universitätsstudienzeiten. Diese Erklärung wird im Sinne einer Selbsterklärung nach einer Vorlage abgefasst. |
| Karriererekonstruktion: Anerkennung von Vorstammrollenjahren für die Laufbahnentwicklung |
| Unter Karriererekonstruktion versteht man die Anerkennung der Vorstammrollenjahre für die Laufbahnentwicklung in Bezug auf das staatliche Grundgehalt. Diese führt zu einer Neu-Einstufung. Die ökonomische Wirkung der Rekonstruktion der Laufbahn beginnt mit dem Tag der Bestätigung im unbefristeten Arbeitsverhältnis (also am 1.9. nach dem bestandenen Berufsbildungsjahr/Probejahr). Dabei werden - im Sinne einer Rekonstruktion - die Jahre mit befristeten Arbeitsverhältnissen (mit gültigem Studientitel und mit mindestens 180 Tagen Arbeitsauftrag im Schuljahr) anerkannt: 4 Jahre werden zur Gänze, die restlichen Jahre werden zu 2/3 berechnet (mit Abschluss des 18. Unterrichtsjahres für die Grundschullehrpersonen, sowie des 16. Unterrichtsjahres für die Mittel- und Oberschullehrpersonen wird das fehlende Drittel dann auch noch hinzugezählt). Die zuerkannte Besoldungsstufe ergibt eine neue Lohnfestlegung. Die Ausbezahlung wird mit dem Datum der Bestätigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses (also nach dem Berufsbildungsjahr/Probejahr) wirksam. Achtung: der Wechsel bei den Besoldungsstufen der Landeszulage wird aufgrund von effektiven Dienstzeiten (auch Zeiten mit befristeten Arbeitsverhältnissen) berechnet und diese kann sich daher von der Besoldungsstufe des Grundgehaltes unterscheiden. In Ausnahmefällen z.B. bei einer Verschiebung des Berufsbildungsjahres/Probejahres wegen einer Mutterschaftszeit, kann dieses Jahr mit berechnet werden. Dann erfolgt eine Rückdatierung der juridischen und ökonomischen Aufnahme in im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die Karriererekonstruktion erfolgt nicht automatisch, ein Gesuch muss innerhalb von 10 Jahren nach Bestätigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses eingereicht werden. Allerdings ist es ratsam, dieses Gesuch sofort nach Bestätigung im unbefristeten Verhältnis einzureichen (nach 5 Jahren verfällt zum Beispiel das Anrecht auf die Ausbezahlung der durch die Neueinstufung zustehenden „Mehr“-Entlohnung). Das Gesuch um Karriererekonstruktion wird anhand einer Gesuchsvorlage abgefasst und über das Schulsekretariat eingereicht. Als Anlage werden die „Erklärung der Dienste“ und der Bericht über die Bewertung des Berufsbildungsjahres/Probejahres beigelegt. |
| Anerkennung, Bewertung. Zusammenlegung und Rückkauf von geleisteten Dienste für die Pension |
| Die Anerkennung, die Bewertung, der Rückkauf, die Zusammenlegung von “Arbeitszeiten” (Versicherungszeiten im Schuldienst/ in der Privatwirtschaft,...) für die Pension kann zwar jederzeit im Laufe des Berufslebens gestellt werden, aber ist angebracht, es im mit definitiver Aufnahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis zu erledigen. Wir versuchen vereinfachend einige Hinweise zu geben. Befristete Jahresaufträge und auch kurzfristige Arbeitsverträge im Schuldienst nach dem 01.01.1988 geleistet, der Militärdienst, die Zeiten für das Forschungsdoktorat,.. sind auf jeden Fall für die Pension gültig, müssen aber durch ein Ersuchen erklärt werden (sog. Zeiten utili ex se). Dann gibt es Mehrbewertungszeiten: Das sind Zeiten, die aufgrund des geleisteten Dienstes und aufgrund anderer Bedingungen erworben werden. Diese werden bei der Berechnung des Dienstalters für die Pension dazugezählt. Die Mehrbewertungszeiten in der Grundschule bis zum 31.12.1997 werden durch das Zusammenlegungsgesuch automatisch berechnet. Die Mehrbewertung von zwei Monaten pro Arbeitsjahr für Zivilinvaliden mit einem Grad von mehr als 74 % dürfen insgesamt 5 Jahre nicht überschreiten und werden durch ein eigenes Gesuch gutgeschrieben. Andere Arbeitszeiten können durch eine Gesuchseinreichung anerkannt und gegebenenfalls zurückgekauft werden (mit und/oder ohne finanziellen Aufwand des Gesuchstellers). So ist der Rückkauf von Studienzeiten möglich. Mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2008 wird dieser Rückkauf in mehrerlei Hinsicht erleichtert. Ab dem 01.01.1997 besteht die Möglichkeit die folgenden Zeiten von unbezahlten Freistellungen und Sonderurlauben aus persönlichen, familiären und Ausbildungsgründen, ebenso Wartestände für die Familie aus schwerwiegenden Gründen, Wartestände für Ehegatten im Dienst im Ausland, Elternzeiten außerhalb eines Arbeitsverhältnisses und Teilzeitarbeitsverhältnisse zurückzukaufen. Mutterschaftszeiten (max. 5 Monate) außerhalb von Arbeitsverhältnissen werden durch Gesuchstellung automatisch gutgeschrieben. Pensionsversicherungszeiten, die bei anderen Fürsorgeinstituten (INPS,…) erworben wurden, können bei der Pensionsversicherung der Lehrpersonen NFAÖV/INPDAP zusammengelegt werden. Dies erfolgt ebenso durch ein Gesuch. Dabei können finanzielle Kosten für die Antragsteller entstehen. |
| Kann ich die Stammrolle kündigen und wieder in den Schuldienst zurückkommen? |
| Wer seinen Stammrollenplatz kündigt, hat zwar die Möglichkeit ein Gesuch um Wiederaufnahme zu stellen, für viele Wettbewerbsklassen ist dies aber meist ohne Erfolg, da keine Stellen dafür zur Verfügung stehen (Supplenzdienste sind möglich). Nähere Informationen zu diesem Thema gibt es in unseren Büros. |


